Mitgliedschaft

Nach dem Grundgedanken unserer Satzung ist der Zweck der Genossenschaft die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von Wohnungen in verschiedenen Preis- und Qualitätsstufen zu sozialverträglichen Nutzungsentgelten, Stabilität und Sicherheit vor fremden Kapitalinteressen sowie Erhalt und Modernisierung der Wohnanlagen für die nächste Generation.

Voraussetzung für den Bezug unserer Wohnungen ist deshalb Ihre Mitgliedschaft bei uns. Mit Ihrem Beitritt erwerben Sie Geschäftsanteile im Umfang von drei Monatsmieten, eine Kaution ist daneben nicht mehr zu stellen.

Werden Sie Mitglied bei der Baugenossenschaft Aichach eG und informieren Sie sich in der nachstehenden Satzung.

Eintrittsgeld: 25 €
Höhe eines Geschäftsanteiles: 155 €

Satzung

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